Barrierefreie Webseiten
Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der jede und jeder selbstbestimmt leben kann, und zwar überall - auch im Web. Der Schlüssel dazu? Ganz klar: Entsprechend barrierefrei gestaltete Webseiten. Ab 2025 wird Barrierefreiheit im Internet zudem zur gesetzlichen Pflicht. Gestalten Sie Ihre Website also schon jetzt barrierefrei und reichen Sie damit allen Personengruppen empathisch die Hand, an Ihrer Webseite und allen Inhalten teilhaben zu dürfen.
Barrierefreiheit geht uns alle etwas an.
Von einer barrierefreien Website profitieren alle Nutzer, die wegen kognitiven, motorischen oder sensorischen Einschränkungen Schwierigkeiten haben, Inhalte im Internet zu verwenden. Somit sollten Menschen mit Schwierigkeiten beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen keine Nachteile erfahren müssen.
Hier geht es allerdings nicht nur um permanente Einschränkungen, wie beispielsweise bei blinden Nutzern, die auf assistive Technologien wie Screenreader angewiesen sind - sondern auch, wenn diese Einschränkungen nur vorübergehend oder situationsbedingt auftreten.
Permanente Einschränkungen
Hier geht es um dauerhafte Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf die Zugänglichkeit einer Website habe können. Dazu zählen z.B. blinde Nutzer, aber auch sensorisch beeinträchtige Menschen mit Problemen bei der präzisen Bedienung der Maus.
Temporäre Einschränkungen
Beeinträchtigungen bei der Internetnutzung können auch temporär auftreten - wie bei einer Augenentzündung oder einer Handverletzung. Von noch kürzerer Dauer und eher situationsbedingt sind beispielsweise Lichtempfindlichkeit durch Migräne, oder aber eine motorische Einschränkung durch ein Baby auf dem Arm. Auch diese Menschen sollten bei der Gestaltung von Webinhalten berücksichtigt werden.
Ab 2025 wird Barrierefreiheit für jede Webseite zur gesetzlichen Vorgabe
Schon seit 2019 haben öffentliche Stellen ihre Internetpräsenzen barrierefrei nach BITV bzw. BITV 2.0 zu gestalten. Für nicht-öffentliche Stellen gilt ab 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Hiervon betroffen sind alle Unternehmen, die elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Die gesetzlichen Neuerungen gelten für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Von dieser Richtlinie sind somit Online-Angebote aus dem E-Commerce, wie Online-Shops, aber auch reguläre Inhalte aus dem Web betroffen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, einheitliche Standards für Website-Betreiber in puncto Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Produkten im Web zu schaffen. Maßstab hierfür sind die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines.
Ist die eigene Website barrierefrei? Machen Sie den Check!
Schon jetzt, bevor die neuen Standards für Websites Pflicht werden, gilt es für ein barrierefreies Webdesign einige Punkte zu beachten.
Erfahren Sie mehr in unserem Whitepaper und sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.
Auf einen Blick: Die Basics für digitale Barrierefreiheit
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG bzw. WCAG 2.0) sind die weltweit geltenden Standards des World Wide Web Consortium (W3C). Sie beinhalten Richtlinien für alle auf Entwicklerseite beteiligten UX-Designer, Redakteure, Web-Developer, die Produkte entsprechend der Barrierefreiheit erstellen. Dabei vor allem die folgenden wichtigen Faktoren für barrierefreie Inhalte zu beachten:
Inhalt und Struktur
Inhalte von barrierefreien Internetseiten sind gut strukturiert und haben eine konsistente Überschriftenstruktur (H1-H6). Die Navigation durch die Webseite sollte leicht zu verstehen und auch per Tastatur möglich sein. Hiervon profitieren ebenfalls Ihre SEO-Rankings.
Barrierefreie Texte
Textinhalte barrierefreier Websites sind in kurzen Satzstrukturen und einfacher Sprache gestaltet. Neben leichter Sprache sollte auf Fremdworte und Fachsprache sollte nach Möglichkeit verzichtet werden, damit alles ohne fremde Hilfe für alle Nutzerinnen und Nutzer gut verständlich ist.
Bilder und Design
Bilder sagen mehr als Tausend Worte - damit sie das auch auf Webseiten und für Screenreader tun, brauchen sie und alle übrigen Nicht-Text-Inhalte aussagekräftige Alt-Texte. Beim Design kommt es unter anderem auf ausreichende Kontraste und eine gute Skalierbarkeit von Schrift und Elementen an. So machen Sie Ihre Inhalte auch Menschen mit verschiedenen Sehschwächen, wie z.B. Weitsichtigkeit oder einer Rot-Grün-Sehschwäche barrierefrei zugänglich.
Technische Voraussetzungen
Die einfache Verwaltung barrierefreier Websites mit schlüssigem Quelltext beginnt mit einem guten Content-Management-System. Darüber hinaus sollten grundlegende HTML-Elemente verwendet werden.