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Digitalisierung staatlich gefördert: go-digital

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brandcom Köln und brandcom Frankfurt sind autorisierte Beratungsunternehmen im staatlichen Förderprogramm
go-digital. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Unternehmen mit einem Zuschuss von 50% auf Dienstleistungen zur digitalen Markterschließung.

Als go-digital Werbeagentur bieten wir unseren Kunden damit die Möglichkeit,
für das eingesetzte Budget die doppelte Leistung zu erhalten. 

Welche Leistungen werden von go-digital gefördert?

Förderungsfähig sind alle Online Marketing-Leistungen von brandcom, die dazu beitragen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im digitalen Markt voranzubringen. Dazu zählen die fachliche Beratung und Umsetzung von digitalen Maßnahmen wie:

  • Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau oder Optimierung einer Website
  • Website-Monitoring - u.a. Konzeption und Umsetzung von Analytics-Maßnahmen und Reporting Tools wie u.a. Google Analytics, Matomo etc.
  • Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, kurz SEO)
  • Paid Advertising (SEA), also beispielsweise Facebook-Ads oder Google Ads Webrelaunch (inkl. funktionaler Erweiterungen)
  • Webshops und E-Business
  • Social-Media-Kampagnen
  • Content-Marketing

Nicht gefördert werden eine Website-Überarbeitung ohne Einführung neuer Technologien genauso wie das ausschließliche Fitmachen für die DSGVO wie die alleinige Überarbeitung von Cookie-Consent-Bannern oder des Impressums etc.

Umfang der go-digital Förderung

Förderfähig sind bis zu 20 Beratertage, davon:
  • bis zu 4 Beratertage für die Potentialanalyse und Grobkonzeptionierung
  • bis zu 6 Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
  • 2 Beratertage verpflichtend zu IT-Sicherheit


Wer kann durch go-digital gefördert werden?

Go-digital ist gedacht für Beratungsleistungen und digitale Projekte für kleine und mittlere Unternehmen (KUM) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Voraussetzung für eine Förderung sind folgende Kriterien auf Unternehmensseite:

  • Firmensitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Das Unternehmen beschäftigt nicht mehr als 100 MitarbeiterInnen
  • Der Jahresumsatz ist maximal 20 Millionen Euro (Vorjahr)
  • Förderfähig nach De-mimis-Verordnung

Bei der Angabe des Projektstarts muss ein zeitlicher Puffer von mindestens acht Wochen für die vorherige Prüfung eingeplant werden.

Was muss ein Unternehmen tun, um eine go-digital Förderung zu erhalten?

Im ersten Schritt: Einfach nur bei brandcom Werbeagentur in Köln oder Frankfurt melden! Wir prüfen detailliert, ob die Kriterien von Ihrem Unternehmen erfüllt werden und Aussicht auf eine Förderung besteht. Danach erarbeiten wir eine grobe Zielstellung des Digitalisierungsprojektes. brandcom übernimmt die Auswahl der Fördermodule und erstellt ein Grobkonzept zum Projekt für den Förderungsantrag. Das Beste: Auch die komplette Antragstellung wird von brandcom in die Wege geleitet. Sobald der Antrag genehmigt ist, beginnen wir mit der Umsetzung der Leistungen. Nach Projektabschluss zahlen Sie die Hälfte des Auftragsvolumen. Der Förderzuschuss von go-digital geht direkt an brandcom. Es ist keinerlei finanzielle Vorleistung notwendig.

Welche Unternehmen können nicht gefördert werden?

Leider sind manche Arten von Unternehmen per se nicht förderfähig. Dazu zählen:

  • Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
  • Freie Berufe nach § 18 EStG
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
  • Insolvente Unternehmen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten


Ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Kriterien erfüllt und von go-digital profitieren kann, schauen wir uns gerne näher an. Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung auf dem Weg in die digitale Zukunft. Unsere Experten beraten Sie gerne.

Jetzt anfragen 


Weitere Informationen zu go-digital finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Zur Website des BMWi 

 

Veröffentlicht am:
19.08.2020
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